1. 1.1
1.2
1.3
2.
3. 3.1
3.2
4. 4.1
4.2
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11.2
| Anwendungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit dem Besteller abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
Vertragsabschluss Aufträge an die Schlosser GmbH, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.
Preise Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preise gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und nur zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Lieferung frei Haus ab einem Nettowarenwert von 150,- €. Bei Aufträgen unter einem Nettowarenwert von 20,- € wird ein Mindermengenzuschlag von 2,- € berechnet. Liegt der Nettowarenwert unter 150,- € werden folgende Transportkosten berechnet: 0 kg bis 32 kg: 4,20 € 32,5 kg bis 60 kg: 8,40 € 60,5 kg bis 96 kg: 12,60 €
Zahlung Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Erteilung einer Abbuchungsermächtigung gewähren wir 3% Skonto. Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß §286 Abs. 3 BGB. Im Falle des Verzuges steht der Schlosser GmbH - vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens - Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Lieferung Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftrage Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.
Lieferfrist Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
Beanstandungen Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden.
Gewährleistung Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistungsrechte ein.
Datenschutz Wir setzen sie davon in Kenntnis, dass wir folgende Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig EDV-mäßig speichern und verarbeiten: Adressdaten, Mahnbescheidsantrag oder Klage gegen den Besteller bei unbestrittener Forderung (mit Datum der Einreichung beim Gericht), Insolvenzantrag (mit Datum der Antragsstellung), Entscheidungen des Insolvenzgerichts über den Insolvenzantrag (mit Datum), bereits durchgeführte Zwangsvollstreckung (Datum des jeweiligen Antrags, Art der Maßnahme), Erlass eines Haftbefehls im Rahmen der Zwangsvollsteckung (mit Datum) Anordnung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder bereits erfolgte Abnahme der selben (mit Datum), Anzahl der Tage der Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, Bestehen eines Haftbefehls wegen vermögensrechtlichen Delikten. Die Weitergabe dieser Daten an die Schutzgemeinschaft erfolgt jedoch im Einzelfall nach vorheriger Prüfung nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, der berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Schutzgemeinschaft oder der Allgemeinheit erforderlich ist. Die Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber speichert diese Daten und gibt sie nach vorheriger Prüfung der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausschließlich an andere Mitglieder der Schutzgemeinschaft weiter. Zweck ist ausschließlich der dieser Gemeinschaft angeschlossenen Unternehmen vor Zahlungsunfähigkeit der Schuldner bei Vorleistung des Verkäufers. Es werden ausschließlich die oben im Einzelfall aufgeführten objektiven Daten ohne subjektive Werturteile an die Schutzgemeinschaft übermittelt und von dort weiter übermittelt. Der Besteller kann Auskunft über die ihn betreffenden bei der Schutzgemeinschaft gespeicherten Daten erhalten.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Besteller ist 71034 Böblingen. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 07/2006 |